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Binance-Gründer CZ räumt ein, Stablecoins 'unterschätzt' zu haben – was USDT-Kartennutzer hinter dieser Selbstkorrektur lesen sollten

2026-07-27

Binance-Gründer Changpeng Zhao (CZ) hat öffentlich eingeräumt, während seiner Zeit als CEO von Binance die Bedeutung von Stablecoins unterschätzt zu haben, und erklärt, seine Einschätzung dieses Marktes habe sich inzwischen geändert. Das deutsche Krypto-Medium BTC-ECHO hat diese Aussage in diesem Bericht dokumentiert. Das Gewicht dieser Aussage liegt nicht im Eingeständnis selbst, sondern in der Person, die es macht: Binance hatte im September 2022 verschiedene Stablecoin-Guthaben in Nutzerkonten automatisch in den eigenen BUSD umgewandelt und musste im Februar 2023, nachdem das New York State Department of Financial Services (NYDFS) Paxos das Prägen von BUSD untersagt hatte, kehrtmachen – bis 2024 der vollständige Rückzug von BUSD abgeschlossen war. Die weltweit größte Börse hat also selbst versucht, USDT durch einen eigenen Stablecoin zu ersetzen – und dieser Weg hat sich als nicht gangbar erwiesen.

Redaktionelle Einordnung: Was das für Ihre Karte bedeutet

Der Unterbau einer USDT-Kreditkarte besteht immer aus drei Schichten: Stablecoin (Abwicklungsasset) → Kartenanbieter-Konto (Guthaben) → Kartennetzwerk (Visa/Mastercard-Autorisierung). CZs Selbstkorrektur ist im Kern das Eingeständnis, dass die Preishoheit über die erste Schicht nicht bei den Börsen liegt, sondern bei den Emittenten von USDT/USDC. Das wirkt sich auf verschiedene Kartentypen völlig unterschiedlich aus:

Zeitfenster-Erwartung: In den nächsten 7 Tagen wird sich operativ nichts ändern – das ist eine Meinungsäußerung, keine regulatorische Maßnahme. Innerhalb von 30 Tagen lohnt sich ein Blick darauf, ob Börsen im Windschatten dieser Aussage ihre Whitelist für Stablecoin-Einzahlungen anpassen. Innerhalb von 90 Tagen dürfte sich tatsächlich etwas bewegen: die Liste der verfügbaren Stablecoins für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – ein Bereich, der seit Inkrafttreten von MiCA immer wieder verschärft wurde. Leser, die eine U-Karte langfristig in Europa nutzen möchten, finden im Vergleich für Kartennutzer in der EU eine Gegenüberstellung nach Abwicklungswährung und Kontozugehörigkeit.

Historischer Vergleich: Drei Fälle, in denen Stablecoins unterschätzt wurden

Der erste Fall ist der BUSD-Zyklus 2022–2024. Binance setzte auf den eigenen Stablecoin und musste nach dem regulatorischen Eingreifen in den USA den Marktanteil an USDT zurückgeben – die Gemeinsamkeit zu heute: Eine Börse kann den Netzwerkeffekt eines Emittenten nicht allein durch Produktqualität aufwiegen. Der Unterschied: Damals war es eine regulatorisch erzwungene Kehrtwende, heute ist es eine nachträgliche Selbstreflexion des Betroffenen.

Der zweite Fall ist der kurzzeitige USDC-Depeg im März 2023 infolge der Silicon-Valley-Bank-Krise. Die Lehre daraus: Ein hoher Grad an Regulierungskonformität ist nicht gleichbedeutend mit kurzfristiger Liquiditätssicherheit. Zahlreiche Nutzer, die ihr Kartenguthaben dauerhaft in einem einzigen Stablecoin hielten, mussten innerhalb von 48 Stunden passiv einen Abschlag hinnehmen. Das gilt heute noch: Kartenguthaben sind keine Anlageposition und sollten nicht dauerhaft geparkt werden. Die Reservestruktur von USDT lässt sich selbst auf der offiziellen Transparenzseite von Tether prüfen – die einzige Primärquelle, die wir empfehlen.

Der dritte Fall ist die Zeitlinie von MiCA: Der Stablecoin-Abschnitt (ART/EMT) der Verordnung (EU) 2023/1114 gilt seit dem 30. Juni 2024, die übrigen Teile traten am 30. Dezember 2024 in Kraft. Seither haben laut öffentlichen Berichten mehrere im EWR tätige Börsen Handelspaare mit nicht autorisierten Stablecoins in eine „nur verkaufbar“-Beschränkung überführt. CZs Aussage wirkt auf dieser Zeitlinie betrachtet eher wie eine nachträgliche Anerkennung eines bereits eingetretenen Zustands.

Regulatorische Grenzen: eindeutig erlaubt / Grauzone / eindeutig eingeschränkt

In der EU sind Stablecoins an sich nicht verboten, aber wer sie öffentlich ausgeben und für Zahlungen einsetzen darf, unterliegt einer klaren Lizenzpflicht – das ist der Kern des EMT/ART-Regimes. Übertragen auf Nutzersicht:

Details und länderspezifische Unterschiede finden sich im EU-Compliance-Leitfaden für USDT-Karten. Für Leser im asiatisch-pazifischen Raum gelten andere Regeln – dort sind Kontostandort, IP-Adresse und Karten-BIN die entscheidenden Variablen; siehe dazu den Compliance-Leitfaden für Hongkong und den Compliance-Leitfaden für Japan. Wer mit der Struktur von U-Karten noch nicht vertraut ist, sollte zunächst Was ist eine U-Karte lesen.

Diese Punkte sollten Sie als Nächstes im Blick behalten

  1. Whitelist der Stablecoin-Einzahlungen bei Börsen: Wenn ein Kartenanbieter im Hilfebereich still die Liste der unterstützten Einzahlungs-Stablecoins ändert, ist das ein härteres Signal als jede Aussage eines Managers.
  2. Quartalsweise Reserve-Attestierung von Tether: Rhythmus der Aktualisierung und Veränderungen in der Reservezusammensetzung wirken sich direkt auf die kurzfristige Rücktauschsicherheit des Kartenguthabens aus.
  3. Ankündigungen zur Stablecoin-Verfügbarkeit im EWR: Europäische Nutzer sollten sich an offiziellen Ankündigungen der Kartenanbieter orientieren, nicht an Medienberichten.
  4. Folgeschritte von CZ: Zwischen dem Eingeständnis einer Unterschätzung und tatsächlichen Investitionen oder Produktentscheidungen liegen üblicherweise ein bis zwei Quartale Verzögerung.

Redaktionelle Empfehlung

Nutzer von USDT-Karten unabhängiger Kartenanbieter wie MPCard: Kein Handlungsbedarf. Diese Nachricht betrifft weder Produkt noch Gebühren noch Limits.

Nutzer von Börsen-Karten (Binance Card / Bybit Card / OKX Card): Ein Wechsel ist nicht nötig, aber es empfiehlt sich, in diesem Monat einmal zu prüfen, welcher Rechtsträger dem eigenen Konto zugeordnet ist und welche Stablecoins verfügbar sind – besonders bei im EWR registrierten Nutzern.

Neue Antragsteller in Europa: Diese Aussage allein ist kein Grund, einen Antrag zurückzustellen – sie ist keine regulatorische Maßnahme. Prüfen Sie vor der Beantragung jedoch, ob die Abwicklungswährung der gewählten Karte vom Anbieter dauerhaft in Ihrer Jurisdiktion unterstützt wird.

Für alle: Halten Sie im Kartenguthaben nur das Budget für die kommenden 1–2 Monate. Ob Stablecoins „unterschätzt“ oder „überschätzt“ werden, sollte nicht auf Kosten Ihrer monatlichen Ausgabenrechnung ausgetragen werden. Alle Gebühren und Limits entnehmen Sie bitte den offiziellen Seiten der jeweiligen Kartenanbieter.