Laut Tokenpost erklärte der Leiter der Krypto-Assets-Abteilung der südkoreanischen Financial Services Commission (FSC) in einer Parlamentssitzung, die Regierung treibe die stablecoin-bezogene Gesetzgebung – also Phase 2 des Digital Asset Basic Act – parallel zum Plan für den Marktzugang institutioneller Investoren im Krypto-Asset-Bereich voran und plane, die Digital-Asset-Gesetzgebung noch dieses Jahr abzuschließen. Dem Bericht zufolge besteht zudem die Möglichkeit, dass das seit 2017 per Verwaltungsanweisung geltende „Verbot für Finanzunternehmen, Anteile an Krypto-Asset-Unternehmen zu halten” noch dieses Jahr aufgehoben wird. Anzumerken ist: Diese Seite hat bislang nur die Wiedergabe eines einzigen koreanischsprachigen Mediums (Tokenpost) gefunden und konnte auf der offiziellen FSC-Website keine entsprechende englisch- oder koreanischsprachige offizielle Ankündigung finden; zudem gibt es zwischen den verschiedenen Berichten Abweichungen beim Namen des zitierten Sprechers. Dieser Artikel benennt daher keine konkrete Person und verweist auf das offizielle Sitzungsprotokoll als maßgebliche Quelle.
Redaktionelle Einordnung: Koreanische USDT-Kartennutzer müssen jetzt nichts ändern
Vorab das Fazit: Dies ist eine Nachricht über eine „gesetzgeberische Absicht”, keine Nachricht über „in Kraft getretene Regeln”. Zwischen beidem liegen in der Regel Gesetzestext, öffentliche Konsultation, Parlamentsabstimmung, Ausführungsverordnungen und weitere Schritte, die mehrere Monate oder länger dauern können. Für Nutzer, die aktuell tatsächlich mit einer USDT-Virtual-Card in Südkorea bezahlen – ob mit der Asia-Elite-Variante von MPCard, der Bybit Card oder RedotPay – ändert diese Nachricht heute nichts an der Verfügbarkeit, den Limits oder den Gebühren einer Karte.
Interessant ist nicht der Begriff „Stablecoin-Gesetzgebung” an sich, sondern zwei mögliche nachgelagerte Entwicklungen:
- Der regulatorische Rahmen für die Emission von Stablecoins. Aktuell laden koreanische Nutzer ihre Karten überwiegend mit USDT (Tether) auf. Sollte die geplante Gesetzgebung vorrangig Won-gebundene Stablecoins fördern oder Zugangshürden für ausländische Dollar-Stablecoins errichten, könnte sich das langfristig auf die Stablecoin-Listing-Struktur der Börsen und damit auf die Aufladewege auswirken. Das ist jedoch eine Variable für die fernere Zukunft, jenseits der nächsten 90 Tage – kein Thema für diesen Monat.
- Institutioneller Marktzugang und Haltung der Banken. Sollte das Beteiligungsverbot von 2017 fallen, könnten Finanzinstitute Anteile an Krypto-Unternehmen halten, was theoretisch die Zusammenarbeit zwischen Banken, Börsen und Kartenherausgebern erleichtern würde. Für einzelne Kartenbesitzer ist die direkte kurzfristige Spürbarkeit jedoch nahezu null.
Wer aktuell die Kartenauswahl für das koreanische Szenario vergleicht, findet in unserer Übersicht Kartenauswahl für koreanische Nutzer Gebühren- und Limitangaben, die sich jeweils auf die offiziellen Seiten der Kartenherausgeber stützen.
Historischer Vergleich: Absichtserklärung ≠ Umsetzung von Regeln
Betrachtet man diese Nachricht auf der Zeitachse der asiatisch-pazifischen Regulierung, wirkt sie eher wie ein „Signal” als eine „Wendepunkt”.
Zum Vergleich Japan: Japan verabschiedete 2022 eine Novelle des Payment Services Act, die Stablecoins in die Regulierung einbezog, und setzte diese im Juni 2023 offiziell in Kraft – zwischen Gesetzesänderung und Inkrafttreten lag rund ein Jahr, und selbst nach Inkrafttreten benötigten ausländische Stablecoins in Japan noch eine Einzelfallgenehmigung. Der aktuelle Stand in Südkorea beschränkt sich auf „ein Beamter äußert im Parlament die Absicht, das Gesetz noch dieses Jahr voranzutreiben” – das liegt noch einen Schritt vor Japans Stand von 2022, als „das Gesetz bereits verabschiedet” war.
Zum Vergleich EU-MiCAR: Vom Vorschlag 2020 über die offizielle Veröffentlichung 2023 bis zum stufenweisen Inkrafttreten der Stablecoin-Bestimmungen 2024 erstreckte sich der gesamte Prozess über vier Jahre. Bei Themen wie Stablecoins, die die Währungssouveränität betreffen, gibt es praktisch keine Präzedenzfälle einer „Ankündigung, die sofort in Kraft tritt”.
Was also unterscheidet diesen Fall von früheren? Ehrlich gesagt gibt es aus Sicht der Umsetzbarkeit keinen grundsätzlichen Unterschied – erst die politische Absicht, dann der lange Gesetzgebungsprozess. Der einzige wirkliche Unterschied: Südkorea treibt „Stablecoin-Gesetzgebung” und „institutionellen Marktzugang” gebündelt parallel voran. Dieses kombinierte Signal ist deutlicher als die isolierte Verfolgung nur eines der beiden Punkte und legt nahe, dass die regulatorische Richtung eher auf „Einbindung statt Verbot” zielt. Das ist für langfristige Kartennutzer eine eher positive Rahmenbedingung.
Rechtliche Grenzen: Stablecoins in Südkorea derzeit in der „Grauzone bis zur Gesetzgebung”
Wichtig ist eine klare Einordnung des aktuellen rechtlichen Status: Südkorea hat den Besitz und die Nutzung ausländischer Stablecoins durch Privatpersonen bislang nicht ausdrücklich verboten, verfügt aber auch noch über keinen eigenständigen rechtlichen Rahmen für Stablecoins – genau diese Lücke soll die geplante Gesetzgebung schließen. Anders gesagt: Das Aufladen einer Virtual Card mit USDT befindet sich in Südkorea in einer „nicht eigens regulierten Grauzone”, nicht in einem Zustand „ausdrücklich erlaubt” oder „ausdrücklich verboten”.
Zu beachten: Diese Seite bietet keine eigenständige Compliance-Seite für Südkorea und verlinkt daher bewusst nicht auf eine solche, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer in einem Nutzungsszenario tätig ist, das mehrere Jurisdiktionen umfasst, kann unseren bereits verfügbaren Compliance-Leitfaden für Japan als Referenz heranziehen – Japan ist in der asiatisch-pazifischen Region das Beispiel mit dem am weitesten fortgeschrittenen und klarsten Gesetzgebungspfad für Stablecoins und liefert damit Anhaltspunkte für die mögliche weitere Entwicklung in Südkorea.
Punkte, die es im Blick zu behalten gilt
- Offizieller FSC-Text: Bis auf der offiziellen FSC-Website ein formeller Entwurf oder eine öffentliche Konsultation zu Phase 2 des Digital Asset Basic Act erscheint, bleibt alles eine „mündliche Absichtserklärung”. Dieses Dokument sollte man am dringendsten abwarten.
- Aufhebung des Beteiligungsverbots: Die offizielle Ankündigung der Aufhebung der Verwaltungsanweisung von 2017 wäre das erste handfeste Signal dafür, dass der institutionelle Marktzugang in die praktische Umsetzungsphase eintritt.
- Positionierung von Won-Stablecoins vs. Dollar-Stablecoins: Wie der Gesetzentwurf die Stellung ausländischer Dollar-Stablecoins (wie USDT) definiert, hat direkten Einfluss darauf, ob sich künftig etwas an der Aufladewährung Ihrer Karte ändert.
- Compliance-Reaktion großer Börsen: Bybit sowie Kartenherausgeber mit Geschäftstätigkeit in Südkorea passen ihre Südkorea-Politik in der Regel an, sobald die regulatorische Richtung klarer wird – ihre Ankündigungen geben oft früher eine spürbare Veränderung als das Gesetz selbst.
Redaktionelle Empfehlung
- Nutzer von MPCard, Bybit Card oder RedotPay in Südkorea: Aktuell ist kein Handeln erforderlich. Diese Nachricht ändert nichts an der Verfügbarkeit der Karten und löst auch keine Einschränkungen beim Aufladen oder Bezahlen aus.
- Wer eine neue Karte plant: Muss diese Nachricht nicht abwarten. Gesetzgebungszyklen werden in Quartalen bis Jahren gemessen; es ist nicht zu spät, erst zu entscheiden, wenn aus der „Absicht” konkrete „Details” geworden sind. Was Sie jetzt tun können: wie gewohnt in der Übersicht Kartenauswahl für koreanische Nutzer nach Ihrem eigenen Nutzungsprofil eine Karte wählen.
- Keine Entscheidungen auf Vermögensebene auf Basis einer einzelnen Sekundärquelle treffen. Dieser Artikel stützt sich ausschließlich auf die Wiedergabe eines koreanischsprachigen Mediums; der offizielle Text wurde noch nicht veröffentlicht. Bis die FSC einen formellen Entwurf vorlegt, sind sämtliche Spekulationen à la „Südkorea will USDT verbieten” oder „Südkorea will USDT durch Won-Stablecoins ersetzen” Überinterpretationen.
Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die FSC einen offiziellen Entwurf veröffentlicht oder die Aufhebung des Beteiligungsverbots ankündigt.