Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) gestartet, die in der Branche allgemein als “MiCA 2.0” bezeichnet wird. Im Fokus der Konsultation stehen zwei Bereiche: die Ausgabe- und Halteregeln für Stablecoins (in der MiCA-Terminologie unterteilt in EMT, E-Geld-Token, und ART, vermögenswertreferenzierte Token), sowie DeFi-Protokolle, die von MiCA 1.0 bislang weitgehend ausgeschlossen sind. Die Stablecoin-Bestimmungen von MiCA gelten seit dem 30. Juni 2024, die übrigen Bestimmungen sind seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Nach rund anderthalb Jahren beginnt die Kommission nun zu prüfen, welche Bestimmungen zu streng sind und wo es Lücken gibt. Es handelt sich um eine “Bewertung plus Anpassung”, nicht um einen Neuanfang – die Konsultation selbst ändert kein geltendes Recht.
Was das für europäische USDT-Kartennutzer bedeutet
Am unmittelbarsten betroffen sind Nutzer, deren Karte und Euro-/USDT-Guthaben an einen in der EU regulierten Kartenanbieter gebunden sind. Im aktuellen MiCA-Rahmen müssen Karten, die konform für EU-Privatnutzer betrieben werden, in der Regel auf konformen EMT basieren oder bei der Abwicklung eine Umrechnung in Euro vornehmen. Das ist der Grund, warum USDT im EU-Privatkundengeschäft bislang eine unbequeme Position einnimmt – Tether hat bis heute keine EMT-Zulassung in der EU erhalten.
Konkret bei den Karten: Produkte, die auf Euro-Einzahlungen setzen und sich an EU-Einwohner richten, wie Wirex und Crypto.com Visa, unterliegen MiCA direkt – ihre Gebührenstruktur, verfügbaren Stablecoins und Zinspolitik richten sich nach den MiCA-Bestimmungen. Produkte, die primär auf asiatisch-pazifischen Zahlungswegen basieren, wie MPCard oder Bybit Card, sind hinsichtlich ihrer Öffnung für EU-Einwohner ebenfalls von MiCA beeinflusst – sollte die Überarbeitung die EMT-Haltegrenzen lockern, könnte sich theoretisch ihre Erreichbarkeit für EU-Kunden erweitern.
Beim Zeithorizont gilt es, realistisch zu bleiben:
- 7 Tage: Es wird sich nichts ändern. Die Konsultation befindet sich in der Phase der Meinungssammlung, nicht in der Phase neuer Regeln.
- 30 Tage: Möglicherweise reichen Branchenverbände und Kartenanbieter Positionspapiere ein, einige Anbieter könnten Stellungnahmen veröffentlichen.
- 90 Tage: Es wird weiterhin keine verbindlichen neuen Bestimmungen geben. Jede Behauptung, “MiCA 2.0 sei bereits in Kraft”, ist ein Missverständnis.
Für die genauen regionalen Anwendungsgrenzen siehe unseren EU-Compliance-Leitfaden.
Historischer Vergleich: Was diesmal anders ist als bei der MiCA-Einführung 2024
Als MiCA 2024 offiziell anwendbar wurde, erlebte der Markt eine echte “Delisting-Welle” – mehrere Börsen schränkten für EU-Nutzer bestimmte Funktionen nicht konformer Stablecoins wie USDT ein, da MiCA für die Ausgabe und Bereitstellung nicht zugelassener EMT harte Beschränkungen vorsah. Das war eine erzwungene Anpassung durch das Inkrafttreten von Recht.
Diese “MiCA 2.0” ist von völlig anderer Natur: Sie befindet sich an der frühesten Front der Gesetzesüberarbeitung, vergleichbar mit der Entwurfsphase von MiCA 1.0 in den Jahren 2022–2023, nicht mit der Umsetzungsphase von 2024. Wer beides verwechselt, wird das Tempo falsch einschätzen.
Ein weiterer aufschlussreicher Vergleich ist die kurzzeitige Entkoppelung von USDC im Jahr 2023 – damals wurde das Risiko der Reserve-Transparenz von Stablecoins offengelegt, und der EMT-Rahmen von MiCA ist genau die institutionelle Antwort darauf in Bezug auf Reserven, Rückgaberechte und das Zinsverbot. Die Diskussionen in der MiCA-2.0-Konsultation darüber, ob EMT-Haltern Zinsen gezahlt werden dürfen und ob die Haltegrenzen zu streng sind, sind im Kern eine Neukalibrierung dieser 2023er Risikologik – diesmal handelt es sich um eine nachträgliche Feinjustierung, nicht um vorausschauende Gesetzgebung.
Regulatorische Grenzen: Was aktuell erlaubt ist
Für EU-Einwohner sind die aktuellen Grenzen relativ klar:
- Klar erlaubt: Die Nutzung virtueller Karten lizenzierter Kartenanbieter, die in konformem EMT oder in Euro abgerechnet werden.
- Grauzone: Das direkte Halten großer Mengen nicht in der EU zugelassener Stablecoins (wie USDT) für Zahlungen im Privatkundenbereich – MiCA beschränkt das “Anbieten/Ausgeben”, nicht das private Halten selbst, doch Kartenanbieter setzen aus Compliance-Gründen häufig Beschränkungen auf Produktebene.
- Tendenz zur Verschärfung: Die Bereitstellung nicht zugelassener EMT an EU-Privatkunden.
In der MiCA-2.0-Konsultation werden von der Branche immer wieder die EMT-Haltegrenzen (aktuell für größere alltägliche Zahlungsszenarien eher streng) und das Zinsverbot genannt. Werden diese beiden Punkte gelockert, wäre das ein Vorteil für Nutzer von USDT-/Euro-Karten in der EU; werden sie verschärft oder beibehalten, bleibt der aktuelle Zustand bestehen. Welche Karte aktuell für EU-Einwohner am günstigsten ist, zeigt unsere Kartenempfehlung für EU-Einwohner.
Wichtige Meilensteine, die es zu beobachten gilt
- Frist der Konsultation: Maßgeblich ist die offizielle Frist, die auf der Seite der EU-Kommission zu digitalen Finanzen veröffentlicht wird – sie bestimmt das Tempo der folgenden Entwürfe.
- Zusammenfassung der Rückmeldungen durch die Kommission: Nach Abschluss der Konsultation wird üblicherweise eine Zusammenfassung der Stellungnahmen veröffentlicht, die Hinweise auf die Überarbeitungstendenzen bei EMT-Haltegrenzen und Zinsverbot gibt.
- Technische Stellungnahmen von EBA / ESMA: Die konkreten Umsetzungsstandards für die Stablecoin-Bestimmungen werden von diesen beiden Behörden ausgearbeitet, ihre Aussagen sind praktisch relevanter als die richtungsweisenden Formulierungen der Kommission.
- Produktankündigungen großer Kartenanbieter: Wenn Wirex, Crypto.com und andere ihre verfügbaren Stablecoins oder Gebühren in der EU anpassen, ist das oft ein frühes Signal für die politische Richtung.
Redaktionelle Einschätzung
- Nutzer mit EU-konformen Karten wie Wirex oder Crypto.com Visa: Keine Handlung erforderlich. Das geltende MiCA ändert sich nicht, Ihre Karte funktioniert wie gewohnt weiter.
- Nutzer, die eine EU-konforme Karte neu beantragen wollen: Beantragen Sie wie geplant, es besteht kein Grund, wegen MiCA 2.0 zu warten. Wir befinden uns in der Konsultationsphase, die Umsetzung liegt in weiter Ferne, Abwarten bringt keinen Vorteil.
- Wer beobachtet, ob die EMT-Haltegrenzen gelockert werden: Setzen Sie die oben genannten Punkte 2 und 3 auf Ihre Beobachtungsliste – die Zusammenfassung der Kommission und die Stellungnahmen von EBA/ESMA sind die aussagekräftigen Signale, nicht reißerische “MiCA 2.0”-Überschriften in den Medien.
- Jede Behauptung, “MiCA 2.0 sei bereits in Kraft, USDT-Karten müssten sich ändern”: als Missverständnis einordnen. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich lediglich um eine öffentliche Konsultation.
Wenn Sie nicht in der EU leben und eine Karte mit asiatisch-pazifischer Zahlungsabwicklung nutzen, hat diese Nachricht derzeit kaum unmittelbare Auswirkungen auf Sie – widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit lieber wieder der Übersicht der sehenswerten Karten für 2026.