Eine von Hyperliquid unterstützte Lobbygruppe hat gemeinsam mit der Krypto-Risikokapitalgesellschaft Paradigm eine Stellungnahme bei den US-Aufsichtsbehörden eingereicht und fordert eine Überarbeitung eines geplanten Anti-Geldwäsche-Regelwerks (AML). Laut Bericht von The Block (9. Juni 2026) liegt die zentrale Sorge beider Parteien darin, dass der Entwurf in seiner jetzigen Formulierung den freien Umlauf dezentraler Stablecoins auf öffentlichen Blockchains einschränken könnte. Es handelt sich nicht um ein bereits geltendes Gesetz, sondern um einen Regelentwurf im Konsultationsstadium – die Schlüsselwörter lauten „Entwurf” und „Public Chain”.
Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für USDT-Kartennutzer?
Vorab das Fazit: Für Nutzer, die aktuell eine U-Karte besitzen, besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Der Streitpunkt dieser Nachricht liegt bei „dezentrale Stablecoins + Umlauf auf Public Chains”, während der Geldfluss der meisten USDT-Kartennutzer über „zentralisierte Börse / Custodial Wallet → Aufladeadresse des Kartenanbieters → Karte” läuft. Jedes Glied dieser Kette unterliegt bereits KYC- und AML-Pflichten regulierter Akteure und liegt nicht in der Grauzone, um die es in diesem Entwurf geht.
Konkret bezogen auf Karten:
- Custodial-Modelle (Bybit Card, börsengebundene Karten) – Nutzer schließen die KYC-Prüfung innerhalb der Börse ab, On-Chain-Transfers übernimmt die Plattform. Der Entwurf zielt nicht auf Endnutzer, sondern auf die Protokollebene ab – die Wahrscheinlichkeit einer Auswirkung auf solche Karten ist gering.
- Multichain-fähige Aggregator-Karten (die Asia-Elite-Variante von MPCard unterstützt Aufladungen von ₮ über mehrere Public Chains) – Theoretisch könnte eine Verschärfung des „öffentlichen USDT-Umlaufs” die verfügbaren Aufladekanäle betreffen. Das hängt jedoch davon ab, ob die endgültige Regel sich gegen die konform betriebenen Empfangsadressen der Kartenanbieter richtet oder pauschal gegen alle Public-Chain-Transfers.
- On-Chain-native Karten (Lösungen wie RedotPay, die auf On-Chain-Self-Custody setzen) – Diese Gruppe sollte die Entwicklung der Regel am aufmerksamsten verfolgen, da „direkte Public-Chain-Anbindung” genau ihr Verkaufsargument ist.
Erwartetes Zeitfenster: Innerhalb von 7 Tagen wird sich nichts ändern; innerhalb von 30 Tagen ist zu beobachten, ob FinCEN die Konsultationsfrist verlängert oder beendet; innerhalb von 90 Tagen könnte sich zeigen, ob die Regel in die nächste Phase geht oder überarbeitet wird. Von Entwurf bis Inkrafttreten dauern US-Regulierungsprozesse üblicherweise Quartale bis Jahre.
Historischer Vergleich: Was unterscheidet diesen Fall von 2023 und 2024?
Ein Blick auf die Zeitlinie schafft Klarheit.
- USDC-Entkopplung 2023: Das war ein Marktrisiko-Ereignis (Circles Reserven-Exposition bei der Silicon Valley Bank), das das Vertrauen in die Einlösbarkeit des Stablecoins selbst traf – unabhängig von regulatorischer Formulierung. Der aktuelle Fall ist rein politisches Ringen; die Reserven und die Einlösbarkeit von USDT selbst stehen nicht infrage.
- SEC-Durchsetzungsmaßnahmen gegen Börsen 2024: Diese betrafen die Frage, „ob ein Token ein Wertpapier ist”, mit Fokus auf das Listing-Verhalten von Börsen. Der aktuelle Fall setzt bei der On-Chain-Transferebene und dezentralen Protokollen an – näher an der Logik der OFAC-Sanktionen gegen den Tornado-Mixer 2022, die „Protokolle statt Einzelpersonen” ins Visier nahmen.
- Gemeinsamkeit: In beiden Fällen will die Regulierung dem On-Chain-Kapitalfluss ein Nadelöhr setzen; Unterschied: Dieses Mal handelt es sich noch um einen Entwurf, der zudem auf offenen Widerstand schwergewichtiger Institutionen wie Paradigm stößt – Entwürfe, die während der Konsultationsphase gekippt oder deutlich überarbeitet werden, sind historisch nicht selten.
Anders gesagt: Es handelt sich um ein politisches Tauziehen, das noch nicht entschieden ist, keine vollendete Tatsache. Es mit der USDC-Entkopplung gleichzusetzen – einem Ereignis mit „sofortiger Auswirkung auf Wallet-Guthaben” – wäre eine Fehlinterpretation.
Regulatorische Grenzen: klar verboten vs. Grauzone
Die aktuellen Grenzen lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Klar erlaubt: Die Aufladung einer virtuellen Karte mit USDT über einen lizenzierten Kartenanbieter nach abgeschlossener KYC-Prüfung – das ist ein regulierter, konformer Weg, der von diesem Entwurf nicht berührt wird. US-Nutzer finden im US-Compliance-Leitfaden einen Überblick über den Rahmen lizenzierter Anbieter