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US-Repräsentantenhaus plant Anhörung zur Krypto-Besteuerung: Was die Bagatellgrenze für Stablecoins für U-Karten-Nutzer bedeutet

2026-06-06

Das Ways and Means Committee des US-Repräsentantenhauses hält diese Woche Dienstag eine Anhörung zur Besteuerung digitaler Assets ab. Ein zentrales Thema, mit dem die Abgeordneten sich voraussichtlich befassen werden, ist die Einführung einer „De-minimis”-Meldegrenze für Krypto-Transaktionen. Anders ausgedrückt: Bei Krypto-Zahlungen unterhalb eines bestimmten Betrags müssten Steuerzahler künftig keine Kapitalgewinne mehr einzeln berechnen und angeben. Diese Idee schwebt seit Jahren im Kongress – frühere Entwürfe setzten die Grenze bei 200 US-Dollar pro Transaktion – wurde aber nie eigenständig zum Gesetz. Über die Anhörung berichtete zuerst Cointelegraph, was zeigt, dass das Thema erneut auf die Gesetzgebungsagenda gelangt.

Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für alltägliche U-Karten-Nutzer?

Am stärksten betroffen sind ausgerechnet US-Steuerzahler, die USDT-Karten als alltägliches Zahlungsmittel nutzen. Die Wurzel des Problems liegt im geltenden US-Steuerrecht: Für die IRS ist USDT kein „Geld”, sondern „Eigentum”. Jeder Kaffee, den man mit einer U-Karte kauft, stellt technisch gesehen eine „Veräußerung von Eigentum” dar, für die ein Kapitalgewinn oder -verlust gegenüber der ursprünglichen Kostenbasis von USDT berechnet werden muss. Für die überwiegende Mehrheit der Halter von 1:1-Stablecoins ist der Gewinn pro Transaktion praktisch null oder nur wenige Cent – die Compliance-Pflicht besteht aber trotzdem. Genau hier setzt die De-minimis-Grenze an: Sie könnte Tausende Kleinsttransaktionen wie Kaffee, Abos oder Fahrdienste vollständig aus der Steuererklärung herausnehmen.

Konkret auf Produkte bezogen: Wer mit einer US-konformen Karte wie Coinbase Card bezahlt, dessen Steuerdaten meldet Coinbase entsprechend an die IRS – nach Einführung der Freigrenze würde sich der Abgleich deutlich vereinfachen. Nutzer, die eine asiatisch-pazifische Route mit einer Identität außerhalb der USA verwenden (etwa die Asia-Elite-Variante von MPCard), fallen ohnehin nicht in den Kern der US-Steuerhoheit – für sie hat diese Ausnahme begrenzte Bedeutung. Wer jedoch US-Steuerpflichtig ist und im Ausland eine Karte nutzt, muss die Meldepflicht weiterhin selbst prüfen.

Beim Zeithorizont sollte man nüchtern bleiben: In den nächsten 7 Tagen findet lediglich die Anhörung statt, es tritt kein einziger Passus in Kraft. Innerhalb von 30 Tagen ist mit einer richtungsweisenden Stellungnahme oder einem Entwurfstext des Komitees zu rechnen. Ob innerhalb von 90 Tagen ein tatsächliches Gesetzgebungsverfahren angestoßen wird, hängt von den Prioritäten des aktuellen Kongresses ab – die Erfahrung zeigt, dass solche Einzelregelungen leicht in größeren Steuerreformpaketen verschoben werden.

Historischer Vergleich: Was ist diesmal anders?

Die Idee einer De-minimis-Grenze von 200 US-Dollar ist nicht neu. Bereits 2017 im Cryptocurrency Tax Fairness Act sowie in mehreren späteren Fassungen des Virtual Currency Tax Fairness Act versuchten Kongressabgeordnete ähnliche Schwellenwerte einzuführen – alle blieben erfolglos. Im Vergleich zu diesen früheren Anläufen gibt es diesmal zwei Unterschiede:

Gleich geblieben ist das Ausfallrisiko: Wie schon 2017 und 2021 ist die Überlebensrate von Einzelthemenregelungen im Kongress historisch niedrig. Es ist sicherer, dies als „Richtungssignal” statt als „vollendete Tatsache” zu betrachten.

Compliance-Grenzen: Was ist derzeit tatsächlich erlaubt?

Der aktuelle Rechtsstand muss klar benannt werden: Bis heute gibt es in den USA keine De-minimis-Meldefreigrenze. Jede Veräußerung, die durch Ausgaben mit einer USDT-Karte entsteht, muss rechtlich weiterhin in die Kapitalgewinnberechnung einfließen – das ist eine „klar bestehende Meldepflicht”, keine Grauzone. Bei der aktuellen Anhörung geht es um die Frage „ob künftig eine Befreiung möglich ist”, nicht um eine Änderung der gegenwärtigen Pflichten.

Für den großen Teil chinesischsprachiger Leser, die keine US-Steuerresidenz haben, ist diese Nachricht vor allem von Referenzwert. Wer im asiatisch-pazifischen Raum eine Karte nutzt, sollte sich an die lokalen Steuerregeln halten – dazu unsere Compliance-Hinweise für Japan, Compliance-Hinweise für Singapur und Compliance-Hinweise für Hongkong zu den jeweiligen Meldeanforderungen für Stablecoins und Einkommensteuer. Inhaber einer US-Steuerresidenz sollten die kommenden Aktualisierungen auf der US-Compliance-Seite im Auge behalten.

Kommende Meilensteine, die man im Blick behalten sollte

Redaktionelle Empfehlung

Für Nutzer von USDT-Karten außerhalb der USA: Kein Handlungsbedarf. Diese Nachricht ändert nichts an Ihrer aktuellen Kartennutzung oder Steuererklärung – handeln Sie weiterhin nach den Regeln Ihrer jeweiligen Jurisdiktion.

Für Nutzer mit US-Steuerresidenz, die U-Karten im Alltag nutzen: Ändern Sie jetzt noch nicht Ihre Buchführungsgewohnheiten. Bis die Freigrenze tatsächlich Gesetz wird, muss jede Veräußerung weiterhin nachvollziehbar sein – bewahren Sie weiterhin Ihre Transaktionsaufzeichnungen auf und prüfen Sie erst nach Veröffentlichung eines Entwurfstexts, ob eine Vereinfachung möglich ist. Lockern Sie Ihren Abgleichprozess nicht vorschnell nur wegen einer einzelnen Anhörung.

Für Leser, die gerade eine U-Karte auswählen: Die Auswahlkriterien sollten weiterhin Gebühren, Limits und Stabilität der Zahlungsroute sein, nicht dieser noch nicht umgesetzte Steuervorschlag. Sie können zunächst unsere Top-5-Auswahl 2026 und die Übersicht der Karten mit den niedrigsten Gebühren vergleichen und den Steuerfaktor erst berücksichtigen, sobald die Gesetzgebung klarer ist.