Ob Steuern anfallen, hängt davon ab, in welchem Land Sie steuerlich ansässig sind. In den meisten gängigen Rechtsordnungen gilt die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährung (einschließlich USDT) als „Veräußerung“ (disposal) – das heißt, USDT wird zuerst in Fiatgeld umgewandelt und dann mit diesem Fiatgeld bezahlt. Dieser „Verkaufs“-Vorgang kann einen Kapitalgewinn (oder -verlust) erzeugen, der nach den lokalen Regeln zur Kapitalertragssteuer gemeldet werden muss. Da USDT ein Stablecoin ist, sind Kaufpreis und Veräußerungspreis theoretisch fast identisch – die Differenz kann nur wenige Cent betragen. Doch wo eine Differenz besteht, besteht auch eine Meldepflicht, und auch eine Differenz von null oder ein Verlust müssen in der Regel erfasst werden.
Überblick über den Umgang in wichtigen Ländern
Die folgende Tabelle zeigt gängige Vorgehensweisen im Rahmen öffentlich zugänglicher Steuerrahmenwerke – dies ist keine Steuerberatung:
| Land / Region | Krypto-Ausgaben als steuerpflichtiges Ereignis? | Hauptsteuerart |
|---|---|---|
| USA | Ja | Kapitalertragssteuer (IRS Notice 2014-21) |
| Vereinigtes Königreich | Ja | Capital Gains Tax (HMRC Cryptoassets Manual) |
| Meiste EU-Mitgliedstaaten | Ja | Kapitalertrags- / Einkommensteuer, Regeln variieren je Land |
| Japan | Ja | Sonstiges Einkommen (progressive Gesamtbesteuerung, höhere Steuersätze) |
| Singapur | Bei privatem Langzeitbesitz in der Regel keine Kapitalertragssteuer | Bei geschäftlicher Nutzung jedoch Einkommensteuerpflicht |
| Hongkong | Bei privater Anlageveräußerung in der Regel keine Kapitalertragssteuer | Bei gewerblichen Transaktionen Gewinnsteuerpflicht |
| Festlandchina | Rechtliche Grauzone, Kryptohandel selbst nicht regelkonform | Kein klarer steuerlicher Rahmen für Krypto |
Detaillierte Compliance-Informationen je Land finden Sie unter /compliance/us, /compliance/uk, /compliance/jp, /compliance/sg.
Warum „USDT ausgeben“ als Veräußerung gilt
Die Logik der Steuerbehörden lautet: USDT ist ein digitales Vermögensgut, kein Fiatgeld. Wenn Sie mit USDT bezahlen, geschehen zwei Schritte – erst wird USDT in Fiatgeld verkauft, dann wird mit dem Fiatgeld bezahlt. Der Verkaufsschritt stellt die Veräußerung dar. Selbst wenn der Kartenanbieter diese beiden Schritte produktseitig nahtlos zu einem „Kartenzahlung“-Vorgang zusammenführt, wird steuerlich weiterhin in zwei Schritten unterschieden.
Ob die tatsächliche Differenz nennenswert ist, hängt von der Preisschwankung von USDT und Ihrer Kostenbasis (cost basis) beim Kauf ab. Wenn Sie zu 1,00 USD gekauft und zu 1,0002 USD veräußert haben, ist die Differenz fast vernachlässigbar – die Aufzeichnungspflicht bleibt jedoch bestehen. IRS, HMRC und andere Behörden verlangen, dass Steuerpflichtige für jede Transaktion Zeitpunkt, Betrag, Gegenpartei und Fiatgeld-Gegenwert dokumentieren.
In welchen Fällen möglicherweise keine Steuerpflicht besteht
- Erfüllung der Voraussetzungen für steuerfreien privaten Langzeitbesitz: Beispielsweise sind Kapitalgewinne aus langfristigem privatem Anlagebesitz in Singapur in der Regel steuerfrei.
- Stablecoin-zu-Stablecoin-Umtausch zum gleichen Wert: In wenigen Rechtsordnungen wird dies möglicherweise nicht als Veräußerung gewertet, dies ist jedoch eine Ausnahme.
- Geringfügigkeitsfreibeträge: Deutschland kannte früher eine Steuerbefreiung für Krypto-Bestände nach einer Haltedauer von 1 Jahr; manche Länder kennen de minimis-Freibeträge für kleine alltägliche Ausgaben.
- Zeitraum des Wechsels der steuerlichen Ansässigkeit: Bei einem Umzug über Landesgrenzen hinweg ist besonders auf die Frage der fiktiven Veräußerung (exit tax) zu achten.
Diese Ausnahmen hängen stark von den individuellen Umständen ab – ziehen Sie keine Schlüsse allein aus diesem Artikel.
Redaktionsempfehlung
Tun: Bewahren Sie Aufzeichnungen zu jedem Krypto-Kauf und jeder Kartenausgabe auf (Zeitpunkt, Betrag, USDT-Menge, entsprechender Fiatgeld-Wert), auch wenn Sie davon ausgehen, dass die Differenz null beträgt. Wählen Sie eine Karte, die CSV-Exporte ermöglicht, etwa MPCard Asia Elite oder Bybit Card, damit Sie die Daten bei der jährlichen Steuererklärung problemlos an Ihren Steuerberater weitergeben können.
Nicht tun: Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass „keine Meldepflicht“ besteht, nur weil USDT ein Stablecoin ist – in den meisten Ländern gilt: Wo eine Veräußerung stattfindet, muss sie erfasst werden, unabhängig von der Höhe von Gewinn oder Verlust. Betrachten Sie diesen Artikel oder andere Inhalte dieser Website außerdem nicht als Steuerberatung – konsultieren Sie einen lokal zugelassenen Steuerberater.
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